Reiki die Oase zur Tiefenentspannung Gesundheit
Reiki die Oase
Infos Allgemein
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 02.03.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler entschieden:
Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis ist aber: Der Heiler muss seine Patienten schriftlich darauf hinweisen, dass seine Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt. Dieser Hinweis kann entweder als Merkblatt dem Patienten vor (!) Behandlungsbeginn übergeben werden oder auf einem gut sichtbaren Aushang im Behandlungszimmer stehen.
Ich freue mich, wenn ich Ihnen weiterhelfen konnte.
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