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Reiki die Oase zur Tiefenentspannung Gesundheit

Reiki die Oase

Infos Allgemein

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 02.03.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler entschieden:

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert  und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.

Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis ist aber:
Der Heiler muss seine Patienten schriftlich darauf hinweisen, dass seine Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt. Dieser Hinweis kann entweder als Merkblatt dem Patienten vor (!) Behandlungsbeginn übergeben werden oder auf  einem gut sichtbaren Aushang im Behandlungszimmer stehen.

Ich freue mich, wenn ich Ihnen weiterhelfen konnte.

 

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